Wenn der Partner zum Pflegefall wird

Tritt der Fall ein, dass der Partner gepflegt werden muss, gibt es auf Antrag des Pflegebedürftigen von der Pflegekasse Hilfe. Dazu genügt es, einen einfachen Brief zu schreiben – pflegebedürftig sind Personen, die seelisch, körperlich oder geistig krank beziehungsweise behindert sind und die im Alltag sechs Monate Unterstützung bei nötigen.

Pflegebedürftigkeit feststellen lassen

Über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen wird ein Gutachten erstellt, das als Ratschlag an die Pflegekasse zu verstehen ist. Dazu kommen die Mitarbeiter des MDK extra nach Hause, wenn der Partner dort gepflegt wird. Daraufhin wird dann die Pflegestufe ausgesprochen. Dieser Vorgang kann etwa einen Monat dauern. Wem das zu lange dauert, der kann eine vorläufige Pflegebescheinigung einfordern. Wenn die Zeit drängt, können sich Arbeitnehmer zehn Tage vom Arbeitsplatz befreien lassen – wobei die Zeit bezahlt wird.

In jedem Fall muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, dass es um einen Pflegefall geht. Ein Arzt kann dem Arbeitnehmer eine Bestätigung für den Arbeitgeber ausstellen, auf welcher der Grund steht, denn nahe Angehörige wie Ehe- oder Lebenspartner dürfen den Partner pflegen.

Pflegebedürftige können sich entscheiden

Personen, die Pflege benötigen, können selbst festlegen, wie die Leistungen ausfallen sollen. Denn es besteht die Auswahl zwischen Geld oder Pflege. Das Pflegegeld bekommt der Pflegebedürftige, wenn er vom Partner gepflegt wird. Es ist auch möglich, beides in Anspruch zu nehmen – also den Pflegedienst und das Pflegegeld.

Arbeitnehmer, die ihren Partner pflegen, können ein halbes Jahr lang vom Beruf pausieren. In dieser Zeit erhalten sie kein Geld, aber sie sind sozialversichert. Jedoch gilt diese Regel nicht für kleine Firmen mit weniger als fünfzehn Mitarbeitern. Wer seinen Partner pflegen möchte, der muss seinen Arbeitgeber mindestens zehn Tage vorher darüber informieren. Zudem muss die Pflegezeit auch eingehalten werden, es sei denn, es liegen zwingende Gründe vor, die Pflege vorher zu beenden. So kann es zum Beispiel sein, dass die pflegebedürftige Person nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann. Ist der Partner länger als ein halbes Jahr pflegebedürftig, dann können die Pflegenden zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit auf fünfzehn Stunden pro Woche senken.

Zu Hause pflegen

Plötzlich tritt die Situation ein und der Partner benötigt Pflege. Nun muss viel geplant und organisiert werden. Da ist es gut, wenn es Ansprechpartner gibt, die in dieser Phase hilfreich zur Seite stehen. Denn wenn der Partner zu Hause gepflegt wird, dann müssen auch die wohnlichen Verhältnisse an die zu Pflegenden abgestimmt werden. Oft sollen in der Wohnung sogar bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Hier ist es wichtig, dass die Betroffenen für den barrierefreien Umbau auch Hilfe bekommen können und so stellt die Pflegeversicherung einen finanziellen Betrag in Aussicht.

Im Pflegeheim pflegen lassen

Natürlich können die Pflegebedürftigen auch von Fachkräften in einem Pflegeheim gepflegt werden. Hier gibt es fast in jeder größeren Stadt Pflegeservices, egal ob für Jüngere mit körperlichen Einschränkungen oder Senioren. Ein interessanter Ansprechpartner ist z.B. die https://www.deutsche-seniorenbetreuung.de/

Auch die Pflegenden brauchen Erholung

Neben der ganzen Sorge um den Partner denken die Pflegenden oft viel zu wenig an sich selbst. Aufgrund dessen ist es wichtig, dass auch Angehörige, die zu Hause pflegen, sich eine Auszeit gönnen, damit letztendlich nicht die eigene Gesundheit darunter leidet. Es gibt viele Möglichkeiten des Ersatzes, die sich mit dem Alltag vereinbaren lassen. So kann zum Beispiel eine Pflegekraft nur für einige Stunden ins Haus kommen und auf die Art für Entlastung sorgen. Für die entstehenden Kosten kommt auch wieder die Pflegeversicherung auf. Zudem gibt es Anlaufstellen, die dabei helfen, das richtige Pflegepersonal zu finden. Auf diese Pflege hat der Partner sogar ein Anrecht, wenn ihm eine Pflegestufe zusteht. So sind die Partner stets lückenlos versorgt, wenn die Pflegenden andere Aufgaben erledigen wollen oder selbst eine Pause von der Pflege brauchen.

Da die Art der Betreuung im Laufe der Zeit intensiver werden kann, wurden die Leistungen noch einmal aufgestockt. Der MDK entscheidet, ob die Voraussetzungen gegeben sind. In diesem Fall kann die Zahlung der Leistung auch ohne Berücksichtigung der Pflegestufe erfolgen. Diese weitere Hilfe kommt denjenigen zugute, die anfangs noch keine Pflegestufe haben, aber aufgrund ihres geistigen Zustandes beaufsichtigt werden müssen.

Pflege im Team ist sinnvoll

Niemand muss und sollte seinen Partner ganz allein pflegen und zusätzlich seinem Beruf nachgehen. Da ist die Überlastung schon vorprogrammiert. Es ist besser, sich mit Pflegediensten und Freunden abzusprechen, um so die Pflege aufzuteilen. Denn die Pflege eines Partners kann sowohl körperlich als auch psychisch anstrengend sein. Auch wenn sich die finanzielle Situation regeln lässt, so muss jeder Pflegende an sein eigenes Wohl denken. Das bedeutet ab und zu Pausen einzulegen und viel Kraft zu tanken.