Beratungsstellen und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen

Es gibt verschiedene Beratungsstellen und Anlaufstellen, die Menschen mit Behinderungen bei rechtlichen und sozialen Fragen unterstützen. Hier sind einige Beispiele:

Die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit) bietet eine Beratung für Menschen mit Behinderungen zu arbeitsrechtlichen Fragen, beruflicher Rehabilitation und Fördermaßnahmen an.

Die Integrationsämter, die in jedem Bundesland existieren, beraten Menschen mit Behinderungen und Arbeitgeber bei Fragen der Teilhabe am Arbeitsleben, der Schwerbehindertenvertretung und der Behindertenausgleichsabgabe.

Der Behindertenbeauftragte des Landes/Kreises/Stadt ist eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, um Informationen, Beratung und Unterstützung zu erhalten.

Die Sozialämter vor Ort bieten Beratung zu sozialen Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten wie Grundsicherung, Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen an.

Die lokalen Selbsthilfegruppen und Vereine für Menschen mit Behinderungen können auch Informations- und Beratungsstellen sein, wo Betroffene sich austauschen und Hilfe erhalten können.

Die örtliche Schwerbehindertenvertretung in Unternehmen kann bei arbeitsrechtlichen Fragen und der Beantragung von Schwerbehindertenausweisen Unterstützung bieten.

Der Sozialverband VdK ist eine gemeinnützige Organisation, die kostenlose Beratung für Menschen mit Behinderungen in sozialrechtlichen Fragen sowie bei der Durchsetzung ihrer Rechte anbietet.

Das lokale Behindertenbeirat, der von der Stadt oder dem Landkreis eingerichtet wurde, ermöglicht die Teilnahme und Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen an kommunalen Entscheidungen und bietet Unterstützung bei rechtlichen und sozialen Fragen.

Es gibt noch viele weitere spezifische Beratungsstellen und Anlaufstellen je nach Art der Behinderung und den individuellen Bedürfnissen. Betroffene können sich bei Behörden, Verbänden und Selbsthilfegruppen informieren, um die passende Unterstützung zu finden.